Mit dem neuen Föderalen Gesetz Nr. 133-FZ „Über die Änderung des Artikels 15 des Gesetzes der Russischen Föderation ‚Über die Industrie- und Handelskammern in der Russischen Föderation'“ wird die größte nichtstaatliche Unternehmensvereinigung Russlands bevollmächtigt, die Umstände höherer Gewalt bei vertraglichen Geschäftsbeziehungen zwischen den russischen juristischen Personen mit Ausnahme von Umständen im Rahmen der Steuerrechtsbeziehungen zu bescheinigen. Das Gesetz wird am 12. Mai in Kraft treten.

Die HIK Russland erhält auch das Recht das Bescheinigungsverfahren für Höhere Gewalt festzulegen sowie die einzelnen Kammern zu bestimmen, die an diesem Verfahren teilnehmen werden. Eine entsprechende Liste der zuständigen Kammern wird auf der Webseite der HIK Russland nach dem Inkrafttreten des Gesetzes veröffentlicht.

Während die regionalen Handelskammern höhere Gewalt für die inländischen Geschäftsverträge bescheinigen, ist die Zentrale der HIK Russland in Moskau weiterhin für die Bescheinigungen von Force Majeure im außenwirtschaftlichen Geschäftsverkehr zuständig.

Im März 2022 sind knapp 8.000 Anfragen wegen einer Beratung zum Thema Höhere Gewalt bei der HIK Russland eingegangen. Die meisten Antragsteller – russische Firmen – konnten laut der zuständigen Abteilung HIK Russland ihre Vertragspflichten im inländischen Geschäftsverkehr aufgrund des sanktionsbedingten Lieferstopps für Anlagen und Stoffe nicht erfüllen.