Zur russischen Version RU  
 
    ÜBER UNS | KONTAKTHome arrow Weitere Informationen arrow Sonderwirtschaftszonen  
Freitag, 03. 09. 2010. - 10:51
Menü
Handels- und Industriekammer Russland (HIK)
Weitere Informationen
Kontakt
Leipziger Str. 63
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 204 42 02
Fax: +49 (0)30 204 50 201
E-Mail: info∫@∫hik-russland.de
Newsletter



Suche
Login/Registrierung
Loggen Sie sich ein, um Ihre Einträge zu editieren.





Passwort vergessen?
Noch kein Benutzerkonto?
Hier erstellen
Allgemeine Informationen

Sonderwirtschaftszonen (SWZ) in der Russischen Föderation

Im Jahre 2006 wurden durch ein Auswahlverfahren, an dem sich die Regionen der Russischen Föderation beteiligen konnten, weitere Sonderwirtschaftszonen ermittelt (geschätzte Gesamtzahl 30). Für die Entwicklung von Sonderwirtschaftszonen waren im Föderalbudget 2006 rund 8 Mrd. Rubel vorgesehen, weitere 8 Mrd. Rubel tragen die Regionen bei. Jede SWZ soll aus dem staatlichen Investitionsfonds in den folgenden 3 – 5 Jahren mit rund 20 – 300 Mio. USD gefördert werden.Die Sonderwirtschaftszone (SWZ) wird definiert als „ein von der Regierung der Russischen Föderation bestimmter Teil des Territoriums der Russischen Föderation, in dem Sonderregelungen zur unternehmerischen Tätigkeit Gültigkeit haben“.

Gemäß der Gesetzgebung werden in der Russischen Föderation Sonderwirtschaftszonen mit folgender Ausrichtung gegründet:

1. Betriebs- und Produktionswirtschaftszone

Dazu zählen: SWZ im Gebiet Lipezk und SWZ in der Republik Tatarstan

2. Sonderwirtschaftszone für die Einführung innovativer Technik

Dazu zählen: SWZ in Sankt-Petrersburg, SWZ in den Städten Zelenograd und Dubna (Gebiet Moskau) sowie SWZ im Gebiet Tomsk

3. Sonderwirtschaftszone für Touristik und Erholung

Dazu zählen: SWZ im Gebiet Kaliningrad, SWZ in der Region Krasnodar, SWZ in der Region Stavropol, SWZ in der Region Altai; SWZ in der Republik Altai, SWZ in der Republik Burjatien, SWZ im Gebiet Irkutsk

Daneben gibt es bereits seit Jahren die beiden besonderen Sonderwirtschaftszonen mit Zollfreiheit im Kaliningrader Gebiet und in Magadan. Außerdem sind noch spezielle Touristen- und Hafenzonen vorgesehen, die jedoch anderen Gesetzen unterliegen. Im Jahr 2008 werden darüber hinaus noch fünf IT-Technologieparks entwickelt (Tumen, Kazan, Novosibirsk, Obninsk, Nishniy Novgorod), die keine Vergünstigungen anbieten, aber die Infrastruktur bereitstellen.

Die im Gesetz geregelten Vorteile für die in den SWZ angesiedelten Unternehmen umfassen u. a.:

  • Befreiung von Vermögens- und Bodensteuer
  • Zollvergünstigungen für Ausrüstungsgüter bis zum Eintreffen in der SWZ
  • Allgemeine Sozialsteuer mit einem Vorzugssteuersatz von 14 % anstatt 26 % (nur für Hightech-SWZ)
  • Gewinnsteuer 20 % anstatt 24 %
  • Schaffung der notwendigen Infrastruktur durch den Staat auf Kosten des öffentlichen Haushalts
  • Günstiger Pachtzins für Grundstücke
  • Gewährung weiterer Vergünstigungen gemäß Abkommen zwischen der Regierung der RF und der jeweiligen Region (z. B. vereinfachte Visumformalitäten, Kreditgewährung)
  • Staatliche Garantien für die getätigten Investitionen.
Entsprechend der Dauer der SWZ werden die Vorteile für 20 Jahre gewährt.
Informationen, steuer- und zollrechtliche Besonderheiten
Inkraftsetzung der „Ordnung über den Aufsichtsrat der Sonderwirtschaftszone“ durch die Regierung der Russischen Föderation