| Russland: Ergaenzungen des Gesetzes ueber Sonderwirtschaftszonen | | Drucken | |
Russland: Ergänzungen des Gesetzes über SonderwirtschaftszonenKöln (bfai) - Am 30.10.07 hat der russische Präsident das Änderungsgesetz Nr. 240-FZ zum Föderalen Gesetz Nr. 116-FZ "Über Sonderwirtschaftszonen" vom 22.7.2005 unterzeichnet. Das Konzept der Sonderwirtschaftszonen (SWZ) sieht ein Sonderregime der wirtschaftlichen Tätigkeit vor und soll Investitionen aus dem In- und Ausland in das jeweilige Gebiet anlocken. (Quelle: bfai-Rechtsnews 12/2007) Es sind Steuer- und Zollvergünstigungen, Subventionen, administrative Erleichterungen (z.B. bei Registrierung von Unternehmen, Ein- und Ausreise von ausländischen Staatsangehörigen) vorgesehen. Außer den drei bereits gesetzlich vorgesehenen Arten von Sonderwirtschaftszonen (Industrie- und Produktionszonen, Technologie- und Entwicklungszonen, Touristikzonen) werden nun Sonderwirtschaftszonen auf dem Gebiet von für den internationalen Verkehr zugänglichen See- und Flusshäfen sowie Flughäfen geschaffen. Im Unterschied zu den anderen SWZ-Arten sollen die neuen SWZ an Häfen und Flughäfen nicht für 20, sondern für 49 Jahre geschaffen werden. Beim Bau eines neuen Flughafens bzw. Flusshafens sind Investitionen in Höhe von 50 Mio. Euro, beim Bau eines neuen Seehafens in Höhe von mindestens 100 Mio. Euro notwendig, um von den Vergünstigungen des Gesetzes Gebrauch machen zu können. Bei Investitionen in die Infrastruktur eines bereits bestehenden Hafens oder Flughafens genügen bereits 3 Mio. Euro. Die Liste der Städte oder Regionen, wo eine SWZ geschaffen werden soll, wird von der Regierung der Russischen Föderation, festgelegt. Weitere Informationen unter: http://www.rg.ru/2007/11/07/oez-doc.html (russische Originalfassung des Änderungsgesetzes) www.rosoez.ru (Föderale Agentur zur Verwaltung von SWZ, Russisch und Englisch) bfai-Service: Mit den monatlich erscheinenden bfai-Rechtsnews halten wir Sie über aktuelle Rechtsentwicklungen stets auf dem Laufenden. Das Abonnement ist kostenlos. Anmelden können Sie sich im Internet unter http://www.bfai.de/rechtsnews Mit der Reihe "Recht kompakt" bietet Ihnen das Rechtsreferat zudem kostenlose Basisinformationen über 50 verschiedene Länder an. Das Länderkurzmerkblatt "Recht kompakt Russland" ist auf der Webseite der bfai abrufbar unter www.bfai.de/recht-kompakt |
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