| Russischer Wirtschaftsrecht für ausländische Investoren | | Drucken | |
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Seite 10 von 31 II.2.2.1. Allein oder mit Partner?
Sofern ein gemeinsames Unternehmen mit einem Partner gegründet werden soll, empfiehlt es sich, Status und Bonität desselben zu prüfen. In jedem Fall bietet sich hier der Einblick in Unterlagen und Auszüge des sog. Einheitlichen staatlichen Registers der juristischen Personen in der Russischen Föderation (vergleichbar mit dem deutschen Handelsregister) an. |
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