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Freitag, 18. 05. 2012. - 14:33
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II.1. Vertragsgestaltung


Sofern zunächst die Möglichkeiten, die der russische Markt für einen ausländischen Investor bietet, sondiert werden sollen, kann dies in einem ersten Schritt durch Verträge mit russischen Partnern geschehen. Beim Abschluss grenzüberschreitender Verträge sind eine Vielzahl rechtlicher Fragen zu berücksichtigen, die überwiegend vom konkreten Vertragsgegenstand und der Vertragsart abhängen. Das russische Zivilrecht kennt neben den allgemein bekannten wie Kauf-, Warenlieferungs-, Werk- und Dienstleistungsverträgen u.a. Handelsvertreterverträge, Kommissionsverträge, Agenturverträge, Franchising oder etwa den Auftrag. Möglich sind selbstverständlich auch  Vereinbarungen, die Elemente verschiedener Vertragsformen enthalten, sich jedoch keiner konkreten Vertragsart eindeutig zuordnen lassen und mithin einen auch aus dem deutschen Recht bekannten sogenannten „gemischten Vertrag“ darstellen. Die Vertragsgestaltung ist weiterhin auch davon abhängig, wie weit man sich bereits selbst an den Partner binden will. Zu denken ist hierbei etwa an Exportverträge mit russischen Partnern, die ein bestimmtes Abnahmevolumen zusichern oder vom Partner gar zwingend verlangen.


 
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