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Freitag, 18. 05. 2012. - 14:33
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IV. 2.    Probezeit

Die Vereinbarung einer Probezeit gehört nach russischem Recht nicht zu den zwingenden Vertragsbestimmungen, ist aber grundsätzlich möglich. Die regelmäβige Dauer einer Probezeit beträgt drei Monate, in Ausnahmefällen - insbesondere bei Führungskräften - kann sie auf sechs Monate festgelegt werden. Der Gesetzgeber hat der Vereinbarung einer Probezeit jedoch bestimmte Grenzen gesetzt, in dem er Fälle normiert hat, in denen die Vereinbarung einer Probezeit unzulässig ist (u. a. für Arbeitnehmer unter 18 Jahren, Schwangere und Mütter von Kleinkindern sowie für auf unter zwei Monate befristete Arbeitsverträge).


 
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