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Neues Zwangsvollstreckungsgesetz in Russland | Drucken |
Köln (bfai) - In Russland ist am 2.10.2007 ein neues Föderales Gesetz "Über das Zwangsvollstreckungsverfahren" (Nr. 229-FZ) verabschiedet worden. Dieses löst das Vorgängergesetz Nr. 119-FZ vom 21.7.1997 ab, welches somit außer Kraft tritt. (Quelle: bfai-Rechtsnews 11/2007) Das neue Zwangsvollstreckungsverfahrensgesetz ist dazu bestimmt, die derzeit noch existierenden Lücken und Widersprüche im Bereich des Zwangsvollstreckungsverfahrens zu beseitigen.

Das neue Gesetz, das am 1.2.2008 in Kraft tritt, macht eine Reihe von Anpassungen in anderen Gesetzeswerken, wie der Zivilprozessordnung, der Wirtschaftsprozessordnung, dem Gesetz über Registrierung von Immobilien, dem Gesetzbuch über administrative Rechtsverstöße etc. notwendig. Die entsprechenden Änderungen in anderen Gesetzen erfolgen durch das parallele Änderungsgesetz Nr. 225-FZ ebenfalls mit Wirkung zum 1.2.2008.

Weiterführende Links:

http://www.rg.ru/2007/10/06/ispolnitelnoe-proizvodstvo-dok.html (russische Originalfassung des neuen Zwangsvollstreckungsverfahrensgesetzes)

http://www.rg.ru/2007/10/06/zakoni-izmenenia-dok.html (russische Originalfassung des Änderungsgesetzes Nr. 225-FZ)

http://www.fssprus.ru/ (Föderale Gerichtsvollzieheragentur, nur auf Russisch)

 
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