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Gesetz über die staatliche Vergabe von Aufträgen |
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Nachrichten -
Recht
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Am
01.01.2006 ist das Föderale Gesetz Nr. 94 "Über die Auftragsvergabe bei
der Lieferung von Waren und der Ausführung von Arbeiten und
Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf" vom
21.07.2005 in Kraft getreten. Das Gesetz verfolgt mehrere Ziele.
Zum
einen soll durch das Gesetz eine einheitliche Abfolge der
Auftragsvergabe erreicht werden und damit die Einheitlichkeit des
Wirtschaftsraumes Russische Föderation gesichert und gestärkt wird. Gesetz_ueber_die_staatliche_Vergabe_von_Auftraegen.pdf
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