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Donnerstag, 09. 02. 2012. - 14:19
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Gesetz über die staatliche Vergabe von Aufträgen | Drucken |
Nachrichten - Recht

Am 01.01.2006 ist das Föderale Gesetz Nr. 94 "Über die Auftragsvergabe bei der Lieferung von Waren und der Ausführung von Arbeiten und Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf" vom 21.07.2005 in Kraft getreten. Das Gesetz verfolgt mehrere Ziele.

Zum einen soll durch das Gesetz eine einheitliche Abfolge der Auftragsvergabe erreicht werden und damit die Einheitlichkeit des Wirtschaftsraumes Russische Föderation gesichert und gestärkt wird. Gesetz_ueber_die_staatliche_Vergabe_von_Auftraegen.pdf

 
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