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Donnerstag, 09. 02. 2012. - 14:08
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Gebührenfreie Einfuhr von Fertigungseinrichtungen | Drucken |
Nachrichten - Recht

Die Regierung hat die gebührenfreie Einfuhr von Fertigungseinrichtungen, die nicht in Russland hergestellt werden, genehmigt. Mit der Verordnung der Regierung der RF vom 24. März 2006 Nr. 168 „Über die vorläufigen Einfuhrzollsätze für einzelne Arten der Fertigungseinrichtungen“ wurde der Zolltarif der RF geändert und der „Null-Zoll“ für die Einfuhr von einzelnen Arten solcher Anlagen in Russland für 9 Monate festgesetzt.

In die Liste wurden ca. 700 von 1200 Ausrüstungsarten aufgenommen, deren Analogielösungen in Russland nicht hergestellt werden.
Einfuhr von Fertigungseinrichtungen.pdf

 
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