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Gebührenfreie Einfuhr von Fertigungseinrichtungen |
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Nachrichten -
Recht
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Die Regierung hat die gebührenfreie Einfuhr von Fertigungseinrichtungen, die nicht in Russland hergestellt werden, genehmigt. Mit
der Verordnung der Regierung der RF vom 24. März 2006 Nr. 168 „Über die
vorläufigen Einfuhrzollsätze für einzelne Arten der
Fertigungseinrichtungen“ wurde der Zolltarif der RF geändert und der
„Null-Zoll“ für die Einfuhr von einzelnen Arten solcher Anlagen in
Russland für 9 Monate festgesetzt.
In die Liste wurden ca. 700 von 1200
Ausrüstungsarten aufgenommen, deren Analogielösungen in Russland nicht
hergestellt werden.
Einfuhr von Fertigungseinrichtungen.pdf
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