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Einfuhr von Arzneimitteln nach Russland |
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Die Einfuhr von Arzneimitteln nach Russland wird durch die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation (RF) Nr. 1539 vom 25.12.1998 („Einfuhr nach Russland und Ausfuhr aus Russland von Arzneimitteln und pharmazeutischen Substanzen“) geregelt. Danach benötigen russische Importeure, die in der Verordnung genannte Arzneimittel nach Russland einführen, oder auslaändische Firmen, die eine Betriebsstätte in Russland haben, für den Import von Arzneimitteln eine besondere Lizenz des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Handel der RF.
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