Zur russischen Version RU  
 
    ÜBER UNS | KONTAKTHome arrow Weitere Informationen arrow Recht arrow Einfuhr von Arzneimitteln nach Russland  
Donnerstag, 09. 02. 2012. - 13:56
Menü
Handels- und Industriekammer Russland (HIK)
Weitere Informationen
Kontakt
Leipziger Str. 63
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 204 42 02
Fax: +49 (0)30 204 50 201
E-Mail: info∫@∫hik-russland.de
Newsletter



Suche
Login/Registrierung
Loggen Sie sich ein, um Ihre Einträge zu editieren.





Passwort vergessen?
Noch kein Benutzerkonto?
Hier erstellen
Einfuhr von Arzneimitteln nach Russland | Drucken |

Die Einfuhr von Arzneimitteln nach Russland wird durch die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation (RF) Nr. 1539 vom 25.12.1998 („Einfuhr nach Russland und Ausfuhr aus Russland von Arzneimitteln und pharmazeutischen Substanzen“) geregelt. Danach benötigen russische Importeure, die in der Verordnung genannte Arzneimittel nach Russland einführen,  oder auslaändische Firmen, die eine Betriebsstätte in Russland haben, für den Import von  Arzneimitteln eine besondere Lizenz des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und  Handel der RF.

pdf Volltext

 
< zurück   weiter >