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Änderungen im Verfahren der Zuweisung von Immobilien aus dem Eigentum der Stadt St. Petersburg zu Bau- und Rekonstruktionszwecken |
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Nachrichten -
Recht
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Am 4. April 2006 ist die durch Regierungsverordnung Nr. 1592 der Stadt
St. Petersburg angenommene Verfahrensordnung über die Zuweisung von
Immobilien aus dem Eigentum der Stadt zu Bau- und
Rekonstruktionszwecken geändert worden
Die Verfahrensordnung
wurde durch ein neues Kapitel ergänzt, das die Verlängerung und
Kündigung von mit der Stadt St. Petersburg abgeschlossen
Investitionsverträgen und Pachtverträgen über Grundstücke zu
Investitionsbedingungen regelt.
Änderungen
im Verfahren der Zuweisung von Immobilien aus dem Eigentum der Stadt
St. Petersburg zu Bau- und Rekonstruktionszwecken.pdf
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