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Donnerstag, 09. 02. 2012. - 14:59
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Änderungen im Verfahren der Zuweisung von Immobilien aus dem Eigentum der Stadt St. Petersburg zu Bau- und Rekonstruktionszwecken | Drucken |
Nachrichten - Recht

Am 4. April 2006 ist die durch Regierungsverordnung Nr. 1592 der Stadt St. Petersburg angenommene Verfahrensordnung über die Zuweisung von Immobilien aus dem Eigentum der Stadt zu Bau- und Rekonstruktionszwecken geändert worden

Die Verfahrensordnung wurde durch ein neues Kapitel ergänzt, das die Verlängerung und Kündigung von mit der Stadt St. Petersburg abgeschlossen Investitionsverträgen und Pachtverträgen über Grundstücke zu Investitionsbedingungen regelt.
Änderungen im Verfahren der Zuweisung von Immobilien aus dem Eigentum der Stadt St. Petersburg zu Bau- und Rekonstruktionszwecken.pdf

 
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