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Exportkredit- und Investitionsgarantien für Russland boomen - Verbesserte Absicherungsmöglichkeiten | Drucken |
Die positive wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation führt auch zu anhaltend großer Nachfrage nach Garantien des Bundes für deutsche Ex-porte nach und Investitionen in Russland. Bei den Exportkreditgarantien haben sich durch Veränderungen der Deckungspolitik des Bundes für Russland ver-besserte Absicherungsmöglichkeiten ergeben, gleichzeitig sind die Prämien für Exportkreditgarantien dank der besseren Länderkategorie Russlands ge-sunken. Auch die Investitionsgarantien des Bundes erfreuen sich grosser Be-liebtheit bei deutschen Unternehmen, um deren Direktinvestitionen in Russ-land zu begleiten.

Die Exportkreditgarantien des Bundes für Exporte nach Russland werden weiterhin sehr stark nachgefragt. Nach den krisenhaften Entwicklungen Ende der 90er Jahre, nutzen seit einigen Jahren vor allem russische Unternehmen den anhaltenden wirt-schaftlichen Aufhol- und Wachstumsprozess im Land sowie die günstige Einnahme-situation basierend auf der Entwicklung der Rohstoffpreise zu substanziellen Investi-tionen. Russland gehört daher seit einigen Jahren zu den wichtigsten Handelspart-nern Deutschlands und erreichte 2006 mit einem erneut um 35% gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Exportvolumen von rund € 23 Mrd. den 12. Platz in der deut-schen Ausfuhrrangliste. Im Länderranking der Exportkreditgarantien des Bundes hat Russland mit einem Neudeckungsvolumen von ca. € 2 Mrd. auch im Jahr 2006 wie-der mit grossem Abstand den 1. Platz eingenommen.

Exportkreditgarantien für Russland boomen weiter

Die Übernahme von Exportkreditgarantien spielt bei dieser Entwicklung eine bedeu-tende Rolle: Der Deckungsbestand des Bundes aus Exporten nach Russland liegt derzeit bei über € 5,8 Mrd.. Dies entspricht dem höchsten Wert unter allen staatli-chen OECD-Kreditversicherern. Ohne die Absicherung der potenziellen Zahlungsrisi-ken durch den Bund wären Projekte sehr oft nicht durchführbar.

Russland: Entwicklung von Exportkreditgarantien (EKG) und Gesamtausfuhren (GA) in € Mrd.
     2000    2001    2002    2003    2004    2005    2006
EKG    0,336    0,596    0,983    0,799    1,419    1,792    2,015
GA    6,7    10,3    11,3    12,1    14,9     17,3    23,4
Quelle: Stat. Bundesamt, Euler Hermes Kreditversicherungs-AG

Bessere Länderkategorie Russlands verbilligt Exportkreditgarantien

Im Februar 2007 hat sich die Ländereinstufung Russlands durch die OECD in Form der Länderkategorie weiter verbessert, womit der positiven Entwicklung der russi-schen Volkswirtschaft Rechnung getragen wird. Russland hat sich nun auf der sie-benstufigen Skala von Kategorie 4 auf 3 verbessert. Nachdem sich in 2003 die letzte Verbesserung auf Kategorie 4 schon in bis zu 30% niedrigeren Prämien für Export-kreditgarantien für Russland niedergeschlagen hatte, bedeutet diese neuerliche Her-aufstufung eine weitere deutliche Reduzierung der Prämien.

Im Mai 2006 war ein differenziertes Zuschlagssystem eingeführt worden, das eine risikoadäquate Bepreisung der Exportkreditgarantien ermöglicht. Hierbei setzt sich die Prämie weiterhin aus einem Länderrisikoelement, das die Mindestprämie defi-niert, sowie nunmehr aus einer wirtschaftlichen Komponente, die sich in der Käufer-kategorie ausdrückt, zusammen. Das neue Prämiensystem hat den Vorteil, dass nun auch sehr gute private Risiken (Käuferkategorie 1) mit einem Null-Zuschlag bewertet werden können. Dies war zuvor nur für "Clean Sovereign" Risiken, also Zentralbank oder Finanzministerium eines Landes, möglich.

Exportkreditgarantien für Russland erneut vereinfacht

Auf der deutschen Seite ist die Deckungspolitik des Bundes Dreh- und Angelpunkt für die positive Entwicklung der Exportkreditgarantien für Russland. Die Deckungspo-litik des Bundes ist in der so genannten Beschlusslage für das jeweilige Land defi-niert. Aufgrund der Finanzmarktturbulenzen in Russland Ende der 90er Jahre war es zu Deckungseinschränkungen und einigen Sonderbestimmungen für Exportkreditga-rantien gekommen. Der Bund hat die Beschlusslage für Russland dann in den ver-gangenen Jahren kontinuierlich erweitert und zuletzt im Februar 2007 deutlich ver-einfacht. Damit wurden nahezu alle verbleibenden Deckungseinschränkungen für Russland aufgehoben.

In Bezug auf die Besicherung von Transaktionen bestehen derzeit Deckungsmög-lichkeiten für Transaktionen auf Basis von Unternehmensbonität, für bankbesicherte Transaktionen, für strukturierte Finanzierungen (eventuell auf Basis von Gegenge-schäften) sowie für Transaktionen mit Staatssicherheiten.

Der wohl interessanteste Trend bei den Exportkreditgarantien ist dabei die radikale Umkehr der Sicherheitenstruktur. Wurden die Geschäfte vor 1998 noch fast aus-schließlich mit Garantien des russischen Staates versehen, wird der weitaus größte Teil heute auf Basis von Unternehmensbonität gedeckt, der verbleibende Teil auf Basis von Bankbonität. So wurden für Russland seit 2000 insgesamt € 2,9 Mrd. mit-telfristige Deckungen auf Basis Corporate Risk übernommen. In 2006 machten diese Deckungen auf Basis von Unternehmensbonität rund 70% des Gesamtvolumens der Exportkreditgarantien für Russland aus - Tendenz weiter steigend. Diese Entwick-lung spiegelt eindrucksvoll die erfolgreichen Anstrengungen russischer Unternehmen sowie die Leistungssteigerung des russischen Marktes insgesamt wider.

Die Analysten des von der Bundesregierung beauftragten Mandatarkonsortiums aus PricewaterhouseCoopers AG und Euler Hermes Kreditversicherungs-AG dürften auch auf internationaler Ebene mit zu den besten Kennern des russischen Banken-sektors und Unternehmen einzelner Branchen gehören. Diese Expertise ermöglicht, zum Vorteil der deutschen und russischen Wirtschaft, schnelle und flexible Entschei-dungen zur Übernahme von Garantien. Bestellt ein russisches Unternehmen also bei deutschen Lieferanten, kann es sich auf eine schnelle Finanzierung verlassen - dies dürfte ein wesentlicher Vorteil im Vergleich zu anderen Exportländern sein.

Potenzial durch Garantien der Regionen?

Es bestehen auch weiterhin Deckungsmöglichkeiten für Transaktionen, für die staat-liche Sicherheiten Russlands gestellt werden, sie haben jedoch seit einigen Jahren in der Praxis kaum noch eine Bedeutung. Grundsätzlich hat der Bund seine Bereit-schaft signalisiert, auch andere öffentliche Sicherheiten zur Realisierung von Trans-aktionen zu akzeptieren. Vermehrt wird nun auch über Besicherung in Form von Re-gionalgarantien gesprochen, das heisst Garantien von Regionalregierungen inner-halb der Russischen Föderation. Dies ist denkbar für Infrastrukturprojekte wie bei-spielsweise den Ausbau von Transportwegen oder die Modernisierung von Einrich-tungen der Versorgung und des Gesundheitswesens.
Die Akzeptanz von Regionalgarantien hat der Bund jedoch an verschiedene Voraus-setzungen geknüpft. Die Anforderungen, wie unter anderem die devisenrechtliche Fähigkeit zur Verschuldung (auch in Fremdwährung wie €) und ein zufriedenstellen-des Rating einer Region durch eine internationale Rating-Agentur, haben sich als hoch erwiesen. Da staatliche Einheiten beim Aufbau einer adäquaten und zusam-menhängenden Infrastruktur weiterhin eine aktive Rolle spielen müssen, wird der Bund aber auch in Zukunft solche Projekt-Ideen konstruktiv begleiten. 

Auch Forderungen in russischen Rubel können abgesichert werden

Nachdem der russische Rubel nun frei konvertierbar ist und die letzten wesentlichen Beschränkungen in Bezug auf Kurs und Konvertierung der russischen Währung ge-fallen sind, hat der Bund seine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, auch Export-kreditgarantien für Rubel-Forderungen zu übernehmen. Bisher ist dies zwar nur für kurzfristige Forderungen umgesetzt worden, der Prüfung von Transaktionen mit Kre-ditfinanzierungen in Rubel steht der Bund jedoch aufgeschlossen gegenüber. Das hohe Rubel-Zinsniveau scheint diesen Finanzierungen allerdings derzeit noch entge-genzustehen.  

Gefüllte Pipeline bei den Investitionsgarantien für Russland

Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in Russland können mit Hilfe einer Inves-titionsgarantie des Bundes gegen politische Risiken abgesichert werden. Dies um-fasst nicht nur die Beteiligung an lokalen Unternehmen, sondern auch die ihnen aus Deutschland zur Verfügung gestellten Darlehen, Kapitalausstattungen rechtlich un-selbständiger Niederlassungen sowie letztlich auch jedes andere vermögenswerte Recht, welches einer Direktinvestition gleichkommt. Investitionsgarantien werden in der Regel auf Basis von bilateralen, völkerrechtlichen Verträgen  gewährt. Für Inves-titionen in Russland ist dies durch den deutsch-sowjetischen Investitionsfördervertrag von 1991 gegeben, der auch Russland als Rechtsnachfolger der Sowjetunion bindet. Deckungsbeschränkungen für Russland liegen derzeit nicht vor, Länderplafonds be-stehen für Investitionsgarantien grundsätzlich nicht. Derzeit verlangt der Bund für die Russland-Deckungen das Standard-Entgelt von 0,5% p.a.. Der valutierende Garan-tiebestand aus den Investitionsgarantien des Bundes für Russland belief sich zum Ende 2006 auf € 2,8 Mrd., mit einem deutlichen Schwerpunkt auf dem Öl- und Gas-Bereich sowie dem Dienstleistungssektor.

Das persönliche Bemühen um die Wirtschaftsbeziehungen

Die Exportkredit- und Investitionsgarantien des Bundes tragen als Instrumente nicht unwesentlich zur engeren Vernetzung der deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehun-gen bei. Exportabsicherung, Finanzierungswirkung, Flexibilität und Kreativität bei der Absicherungskonstruktion sowie Investitionsgarantien sind hier die Stichworte.

Die Deckungsmöglichkeiten für Garantien des Bundes werden im Einzelfall durch die Risikoeinschätzung bestimmt. Nur so weit verlässliche Daten zur Analyse der Risiken vorliegen, können Deckungen übernommen werden. Eine der wichtigsten zukünfti-gen Aufgaben der deutschen und russischen Partner bleibt es, die Informationslage weiter zu verbessern, damit die bedeutenden Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen Deutschland und Russland weiter vertieft werden können, unter anderem mit Hilfe der Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien des Bundes.

Auch persönliches Engagement und eine breite Vernetzung zur Förderung der Wirt-schaftsbeziehungen stellen in diesem Rahmen ebenfalls wichtige Komponenten dar. Während sich die Mitarbeiter des Mandatarkonsortiums bemühen, eine Vielzahl an Kontakten zu knüpfen und zu intensivieren, um die Bonitäts- und Risikobeurteilung Russlands sowie der russischen Banken und Unternehmen auf so breiter Informati-onsbasis wie möglich zu betreiben und damit weitere Finanzierungen zu ermögli-chen, engagieren sich beide Unternehmen des Konsortiums auch auf anderen Ebe-nen zur Förderung des Austausches beider Länder. 

Die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist beispielsweise durch den Verfasser dieses Artikels im Vorstand des Ost- und Mitteleuropa Vereins vertreten. Das besondere Anliegen ist es dabei, den Dialog zwischen deutscher und russischer Wirtschaft weiter zu intensivieren. Gleichzeitig soll gemeinsam mit den politischen Institutionen beider Länder in den verschiedensten Gremien ein Rahmen geschaffen und gestärkt werden, der einen wachsenden Austausch der Länder auch in Zukunft unterstützt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.agaportal.de

PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
New-York-Ring 13
22297 Hamburg, Deutschland
Tel: +49 40 6378 01666
E-mail: g.-michael.raabe@de.pwc.com

 
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