Russland Investitionsbedingungen



Einleitung

Die deutschen Rückflüsse aus Russland waren 2003-2005 um rund 965 Mio. EUR höher als die deutschen Direktinvestitionen in Russland. Dies kommt u.a. dadurch zustande, dass ein Großteil der Investitionen in Russland Handels- und sonstige Kredite sind (aus Deutschland: 9,7 Mrd. USD akkumulierte Gesamtinvestitionen).

Deutschland steht unter den ausländischen Direktinvestoren auf Platz vier (2,7 Mrd. USD akkumulierte Gesamtinvestition) nach Zypern, Luxemburg und den Niederlanden. In Moskau sind rund 3.000 deutsche Firmenrepräsentanzen registriert; landesweit etwa 4.500. Das ist mehr als aus anderen Nationen.

Im aktuellen Länderrisikoranking von „Euromoney" (März 2006) erreicht Russland Platz 62 mit 54,65 von 100 Punkten (vor Bulgarien, Rumänien und der Türkei). Für Hermes-Bürgschaften gilt die Entgeltkategorie 3. Russland hat 143 Mio. Einwohner und erwirtschaftete 2005 ein BIP pro Kopf von 4.230 EUR.

Wie bewegen sich deutsche Unternehmen auf dem russischen Markt? Lesen Sie dazu auch einen Erfahrungsbericht aus unserer Rubrik "Europa aktuell"

Dieses Informationsblatt liefert insbesondere mittelständischen Unternehmen einen Kurzüberblick über ausgewählte Aspekte der Investitionsbedingungen in Russland. Die Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich weiter ständig ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen.

Diese zusammenfassenden Informationen beruhen vielfach auf Originalquellen, die – oft auch in englischer Sprache – im Internet verfügbar sind und in diesem Merkblatt wo möglich genannt werden. Den Nutzern unserer Internetdatenbank EuropaService ( http://europaservice.dsgv.de) stehen diese Quellen direkt als Links zur Verfügung. Die vermeintlichen Leerstellen in einigen Links sind Unterstriche.

Zu vielen der folgenden Themenpunkte können wir weiter führende Informationen liefern – vor allem auch die Inhalte der angegebenen Internetquellen für Leser, die diese nicht selbst recherchieren möchten oder können. Richten Sie Ihre Fragen nach Zusatzinformationen bitte an den EuropaService, Charlottenstr. 47, 10117 Berlin (Ansprechpartnerin: Anke Bunz, Tel.: 030/20225-5798, Fax: -5799, E-Mail: eic@dsgv.de).

Die jeweils aktuellste Fassung dieses Merkblatts finden Sie unter
http://europaservice.dsgv.de/laender


Hinweis

Änderung der Vorwahlen ab 1.12.2005:
Moskau (095 zu 495) und Kaliningrad (0112 zu 4012).

Weitere: http://www.russland.ahk.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Andere/Sovintel_LLC.pdf



Auslandsinvestitionsgesetz

Gesetz über die Investitionstätigkeit in der Russischen Föderation, in Kraft seit 4.3.1999 , sowie Gesetz Nr. 160-F3 über ausländische Investitionen vom 9.7.1999, in Kraft seit 14.7.1999.

Diese beiden Gesetze beinhalten wesentliche Rechte zum Schutz von Auslandsinvestoren. Dazu gehören: grundsätzliche Gleichbehandlung mit Inländern, Schutz vor Verstaatlichung und Enteignung und Entschädigung für gesetzeswidrige Handlungen und Unterlassungen der Verwaltung.

Einen Rechtsschutz erhalten jedoch nur solche Unternehmen, die mindestens 10% ausländische Anteile nachweisen können und entsprechend als „Unternehmen mit ausländischen Investitionen" registriert werden.
Am 1.11.2002 ist zudem das neue Ausländergesetz in Kraft getreten, das die Registrierung und Quotierung ausländischer Arbeitnehmer bestimmt.

Artikel zum Ausländerrecht: http://www.bblaw.ru/pdf/Leg_Reg_Legal_Status_Foreign_Citizens_in_RF_de_pdf.pdf

Ein Gesetzentwurf zur Beschränkung ausländischer Investitionen (Ausklammerung von 40 strategischen Wirtschaftszweigen, z.B. im Bereich Sicherheit) ist noch nicht verabschiedet worden (Stand Februar 2007).

Im Januar 2007 hat die russische Regierung zudem zwei neue Gesetze zum Ausländerrecht erlassen, die v.a. eine Vereinfachung der Anmeldung bringen sollen und auf eine strenge Einhaltung der Wohnsitzquotierungen dringen.


Unternehmensformen

AG: Otkrytoje akzionernoje obschtschestwo (OAO) (Offene Aktiengesellschaft)
Mindestkapital: das 1.000-fache des zum Zeitpunkt der Registrierung festgelegten gesetzlichen Basislohns*, mindestens 50% müssen bei Gründung eingezahlt werden. Ein-Personen-AG möglich.

GmbH: Obschtschestvo s ogranitschennoj otvetstvennostju (OOO) für 100%ige Tochterunternehmen oder Geschlossene Aktiengesellschaft (ZAO).
Mindestkapital: das 100-fache des zum Zeitpunkt der Registrierung festgelegten gesetzlichen Basislohns*, mindestens 50% müssen bei Gründung eingezahlt werden. Ein-Personen-GmbH (bei OOO) möglich.

– Gesetzlicher *Basislohn ab 1.10.2003: 100 RUB
(Der "Basislohn/basowaja summa" wird zur Berechnung von Gebühren und Einlagen herangezogen. Er ist nicht zu verwechseln mit dem "Mindestarbeitslohn/MROT", der als Grundlage zur Berechnung von Löhnen, Renten und Gehältern dient und seit 1.Mai 2006 bei 1.100 RUB liegt.)

Die Niederlassung (Filiale) und die Repräsentanz (Vertretung, russ „predstavitestvo") sind keine juristische Personen. Die Repräsentanz und übernimmt keine wirtschaftlichen Tätigkeiten (auch nicht die der Entzollung), kann aber z.B. Vertragsabschlüsse vorbereiten.

Ausländische natürliche Personen können auch als selbstständiger Unternehmer ohne Gründung einer juristischen Person tätig werden (Anmeldung ab 1.1.2004 bei den lokalen Steuerbehörden). Weitere Gesellschaftsformen sind die KG (KT), die Volle Gesellschaft (entspricht der OHG, russ PT), die Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung GmzH (ODO).

Die wesentlichen Teile des russischen Gesellschaftsrechts deckt das Zentrale Gesetzbuch ab. Für die AG und die GmbH gibt es zusätzlich spezielle Gesetze.

Alle Unternehmensformen stehen ausländischen Investoren offen. Es gibt keine Beschränkungen für die Höhe der ausländischen Beteiligung (maximal 100%). Die gängige Unternehmensform für deutsche Töchter ist die GmbH, bei Mehrheitseignern (Joint-Venture) die geschlossene AG.

Merkblätter der AHK u.a. zu Unternehmensformen und Registrierungsunterlagen: http://www.russland.ahk.de/index.php?id=publikationen


Genehmigungserfordernis

Eine spezielle Genehmigung für Auslandsinvestitionen ist nicht erforderlich. Erstinvestitionen in bestehende russische Gesellschaften (z.B. bei Anteilskauf) sind nicht mehr genehmigungspflichtig.

Die Lizenzierung von Unternehmenstätigkeiten ist Anfang 2004 weitgehend aufgehoben worden. Für Projektierungs- und Bauleistungen ist ab 1.1.2007 keine Lizenz mehr erforderlich.


Registrierung

bei den örtlichen Steuerbehörden, die das Einheitliche Register für juristische Personen führen. Laut gesetzlichen Angaben erfolgt die Registrierung innerhalb von fünf Werktagen ab Vorlage der nötigen Dokumente. Ergebnis ist die Registrierung als Unternehmen sowie die Steueranmeldung.

Merkblätter der AHK u.a. zu Unternehmensformen und Registrierungsunterlagen: http://www.russland.ahk.de/index.php?id=publikationen

Repräsentanzen werden bei der russischen Industrie- und Handelskammer registriert.

Informationen über juristische Personen und Registrierungsverfahren: http://www.nalog.ru (Russisch)

Sacheinlagen werden zollfrei eingeführt, wenn sie nicht zu den Waren gehören, die der Verbrauchsteuer unterliegen, in das der Produktion dienende Anlagevermögen aufgenommen werden, und innerhalb der in den Gründungsunterlagen festgelegten Fristen für die Bildung des Grundkapitals eingeführt werden. Näheres auf Anfrage beim EuropaService.


Gewinn- und Kapitaltransfer

nach Versteuerung unbeschränkt

Laut Devisengesetz sind Schecks/Werpapiere bis 10.000 USD ein- und ausführbar, ohne dass der Zollbehörde Belege über die Überweisung, Einfuhr oder Übersendung vorgelegt werden müssen.

Am 18.6.2004 (mit Novelle 18.7.2005) trat ein neues Devisengesetz in Kraft, wonach für Devisenoperationen generell keine Genehmigungen der Zentralbank mehr erforderlich sind. Dies gilt auch für „Nichtresidenten", also für ausländische Unternehmen und deren russische Repräsentanzen. Einige Beschränkungen gibt es noch (bis 1.1.2007), z.B. bei der Begleichung von Zahlungszielen über 180 Tage.


Körperschaftsteuer

(=Gewinnsteuer)

24% (enthält föderale, regionale und lokale Steuern).

Die Gewinnsteuer entspricht von der Struktur her im Wesentlichen der deutschen Körperschaftsteuer. Regionen können die Steuer um bis zu 4% senken.

Die Steuergesetzgebung fußt auf den beiden Teilen des Steuergesetzbuches (Teil I vom 31.7.1998, in Kraft seit 1.1.1999 und Teil II vom 5.8.2000, in Kraft seit 1.1.2001). Grundlage der Gewinnbesteuerung ist Kapitel 25 in Teil II (letzte Novelle: seit 1.1.2006 in Kraft)

Gesetzestexte: http://www.tax.eycis.com (-> Publications, unter „Tax Code")

Besondere Regelungen (Steuerkodex II, Art. 26.2) gelten ab 1.1.2003 für Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern. Sie können freiwillig die Umstellung ihrer Besteuerung auf eine Einheitssteuer wählen. Beträgt sein Bruttoeinkommen in den ersten neun Monaten des Jahres, in dem es den Antrag stellt, maximal 15 Mio. RUB, so hat das Unternehmen die Wahl zwischen 15% (Berechnungsgrundlage: Gewinn) oder 6% (Berechnungsgrundlage: Einkommen). Nicht berechtigt, diese Regelung anzuwenden, sind Handelsgesellschaften, an deren Stammkapital andere juristische Personen zu über 25% beteiligt sind.


Verlustvortrag

beschränkt auf zehn Jahre. Seit 2007 dürfen die Verluste des Vorjahres im Folgejahr voll angesetzt werden.


Mehrwertsteuer

(= Umsatzsteuer)

18%. Für bestimmte von der Regierung festgelegte Waren wie z.B. Kinderbedarf und viele Grundnahrungsmittel gilt der ermäßigte Satz von 10%. Mehrwertsteuerbefreit sind z.B. Güter und Leistungen im Rahmen von Production Sharing Agreements (PSAs) im Bereich Rohstoffförderung.

Umsatzsteuerpflichtig sind Unternehmen, deren gesamter Nettoumsatz aus den drei vorherigen Monaten 1 Mio. RUR übersteigt. Mehrwertsteuererstattungen sind zwar rechtlich vorgesehen, in der Praxis aber schwierig durchsetzbar.
Ein in Russland entrichteter Mehrwertsteuerbetrag kann einer deutschen Firma nur dann zurückerstattet werden, wenn das Unternehmen über eine Zweigniederlassung in Russland verfügt und dort Waren verkauft oder Dienstleistungen erbringt.


Doppelbesteuerungsabkommen

vom 29.5.1996 (BGBl. 1996 II S. 2710 ), in Kraft seit 30.12.1996.

Text des derzeitigen DBA: über http://www.bundesfinanzministerium.de
(-> Steuern -> Veröffentlichungen zu Steuerarten -> Internationales Steuerrecht)


Investitionsschutzabkommen

Das am 13.6.1989 mit der UdSSR unterzeichnete Abkommen (in Kraft seit 5.8.1991 ) gilt weiter. (Quelle: BGBl. 1990 II S. 342).


Beziehungen mit der EU

Die Beziehungen zwischen der EU und Russland basieren auf einem Abkommen zu Partnerschaft und Kooperation von 1994 (in Kraft seit 1997), das am 27.4.2004 erneuert wurde vorerst bis 2007 läuft. Die Kerninhalte des Abkommens sind:
• Schrittweise Liberalisierung des Handels (Abschaffung von Quotierungen, gesetzliche Anpassung), Behandlung Russlands als "Most Favoured Nation" und Eingliederung Russlands in den allgemeinen europäischen Wirtschaftsraum (nicht zu verwechseln mit einer EU- oder EWR-Mitgliedschaft)
• Unterstützung der demokratischen Reformen in Russland
• Schaffung eines Rahmens für stärkere wirtschaftliche Kooperation und für die Erleichterung von Investitionen, u.a. durch Annäherung der russischen Gesetzgebung an die EU und gegenseitige Erleichterungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen und Errichtung von Produktionsstätten

Russland wurde von der Europäischen Kommission 2002 formell als funktionierende Marktwirtschaft anerkannt. Im Mai 2004 haben beide Seiten sich über Zölle und Marktliberalisierung geeignet, so dass von EU-Seite nun keine Vorbehalte mehr gegen einen WTO-Beitritt Russlands bestehen. In den letzten Jahren ist hingegen v.a. das Thema der Energieversorgung in den Mittelpunkt strategischer Gespräche zwischen der EU und Russland gerückt.

Überblick über die wirtschaftlichen und Handelsbeziehungen:
http://europa.eu.int/comm/trade/issues/bilateral/countries/russia/index_en.htm

Das wichtigste Förderprogramm der EU für Russland ist bisher Tacis (v.a. technische und Verwaltungshilfe). Es wird ab 2007 neu ausgerichtet und dann in das noch nicht näher bekannte „Neue Nachbarschaftsinstrument" überführt.

Ausschreibungen für Lieferungen und Leistungen, die noch aus unter Tacis vergeben werden, finden Sie unter
http://ec.europa.eu/comm/europeaid/cgi/frame12.pl

Delegation der Europäischen Kommission in der Russischen Föderation
Kadashevskaya nab., 14/1 , RF-119017 Moskau
Tel.: 007 / 495 / 721 20 00, fax: 721 20 20
E-Mail: Delegation-Russia@ec.europa.eu, Internet:  http://www.delrus.ec.europa.eu
Ausschreibungen siehe unter „Tenders & Grants" (beide Unterbereiche)


Immobilieneigentum

Der Erwerb industriell nutzbarer Flächen ist Ausländern erlaubt. Seit Juli 2005 ist die Umwidmung landwirtschaftliche Flächen zu Industriestandorten grundsätzlich möglich.

Landwirtschaftliche Nutzflächen dürfen durch Unternehmen mit mehr als 50% ausländischer Beteiligung nicht gekauft, aber seit dem 24.2.2003 gepachtet werden (Laufzeit höchstens 49 Jahre). Der Erwerb von Gebäuden ist für ausländische Investoren ebenfalls möglich. Das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden fällt auseinander. In Moskau und St. Petersburg ist nicht der Verkauf, sondern die Verpachtung von Grundstücken üblich.

Mit der Eintragung im Einheitlichen Staatlichen Register für Immobilienrechte und -geschäfte gehen die Eigentumsrechte an den Käufer über. Die staatliche Registrierung gilt als Feststellung und Anerkennung der Immobilienrechte durch den Staat. Ausgenommen von dieser Regel sind Pachtrechte an Gebäuden und Anlagen, deren Dauer weniger als ein Jahr beträgt.

Die Führung des einheitlichen Registers obliegt dem Föderalen Registrierungsdienst. In allen Regionen Russlands gibt es territoriale Abteilungen (Verwaltungen) des Föderalen Registrierungsdienstes, die für die Registerführung und Registrierung der Immobilienrechte und -geschäfte zuständig sind. Die staatliche Registrierung der Immobilienrechte erfolgt am Ort der jeweiligen Immobilie. Empfohlen wird v.a. bei größeren Objekten auch eine Due-Dilligence-Prüfung (z.B. Altlasten, rechtlicher Stand des Verkäufers, erlaubte Nutzungsweise der Immobilie etc.)
Registerstellen: http://www.rosregistr.ru/index.php?menu=2015100000 (Russisch)

Als Nachweis der Katastererfassung des Gründstücks gilt der Auszug aus dem staatlichen Bodenkataster, der die Grenzen und die Katasternummer des Gründstücks enthält (gemäß Gesetz vom 2. Juni 2000). Die Katastererfassung des Gründstücks erfolgt derzeit durch die Föderale Agentur des Katasters von Immobilienobjekten.


Privatisierung

Laut der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung EBRD ist der Anteil der privaten Wirtschaft am BIP 2005 auf 65% zurückgegangen. Ausgenommen von der Privatisierung bleiben bislang „strategische" Betriebe ( v.a. Rohstoffverarbeitung).

Gängig sind Aktienverkauf, Auktionsverfahren und Ausschreibungen (igs. zehn mögliche Verfahren). Eine Beteiligung ausländischer Investoren an Privatisierungsvorhaben ist uneingeschränkt möglich, z.B. bei Versteigerungen oder Konkursverfahren.

Gesetzliche Grundlage ist das Privatisierungsgesetz Nr. 178-FZ vom 21.12.2001 (in Kraft seit 26.4.2002). Zuständig sind das Ministerium für das Staatsvermögen (MGI) und der Föderale Vermögensfonds (RFFI).

Privatisierungsvorhaben 2006: http://www.fpf.ru/doc/spravka_vvi_606.doc

Ministry of Property Relations (MGI)
Nikolskij Pereulok 9, RF - 103685 Moskau
Tel.: 007 495 / 298 77 53, Fax: 606 11 19
E-Mail: mgi0@ftcenter.ru, Internet: http://www.mgi.ru/info/contacts

Rossiskij Fond Federalnowo Imuschtschestwa (RFFI)
(Russian Federal Property Fund)
9, Leninskij Prospekt, RF-11 90 49 Moskau
Tel.: 007 495 / 781 18 87 , Fax: 781 18 81
E-Mail: info@fpf.ru, Internet: http://www.fpf.ru


Steuervergünstigungen

Regionen können die Körperschaftssteuer um maximal 4% reduzieren. Weitere regionale Steuervergünstigungen gibt es nur noch, soweit diese bis Ende 2002 ausgesprochen und mit einer festen Frist versehen wurden.

Seit 2007 sind Ausgaben für F&E voll abzugsfähig binnen eines Jahres.

Am 22.7.2005 wurde ein neues Gesetz über  Sonderwirtschaftszonen (SWZ) verabschiedet.
Text: http://www.bisnis.doc.gov/bisnis/bisdoc/0611rusezs.pdf

Es gilt nicht für die Sonderzonen in Kaliningrad und Magadan. Das Gesetz sieht eine steuerliche Begünstigung für Unternehmen vor, die sich in den neuen SWZ ansiedeln. Diese besteht im Wegfall der Mehrwertsteuer für Einfuhren in die SWZ und in einer Absenkung der Sozialsteuer auf 14%, erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten, unbegrenztem Verlustvortrag und in einer Befreiung für fünf Jahre von der Boden- und Vermögenssteuer. Die Vergünstigungen sind in allen Zonen dieselben, Besteuerungs- und Verzollungsverfahren unterscheiden sich jedoch.

Die sechs neuen SWZ haben unterschiedliche Branchenschwerpunkte:
• Innovativ-technische Sonderzonen: Zelenograd (Mikroelektronik) und Dubna (Kernenergie, Physik) im Gebiet Moskau, St. Petersburg (IT), Tomsk (neue Materialien).
• Industrielle/Gewerbliche Sonderzonen: Lipezk (elektrotechnische Haushaltsgeräte, ggf. Möbel), Tatarstan/Jelabuga (KfZ-teile, chemische Erzeugnisse).

Die Kriterien für die Ansiedlung in einer Industriellen/Gewerblichen Sonderzone sind:
• nur produktive und neue Vorhaben
• Mindestinvestition 10 Mio. EUR binnen zehn Jahren, davon 1 Mio. EUR im ersten Jahr
• lokale Wertschöpfung mindestens 30%

Zuständig für den Aufbau der Zonen ist die Föderale Agentur für die Verwaltung der Sonderwirtschaftszonen (RosOEZ).

Das Gesetz zur Sonderwirtschaftszone Kaliningrad wurde 2005 neu gefasst und trat am 1.4.2006 in Kraft. Es bezieht sich auf das gesamte Gebiet von Kaliningrad, jedoch nur auf die Tätigkeit vor Ort niedergelassener produzierender Firmen (auch mit ausländischem Kapital). Das Gesetz sieht u.a. eine sechsjährige Gewinnsteuerbefreiung vor für Gewinne, die aus der Investition resultiueren; vom siebten bis zum zwölften Jahr wird der Gewinnsteuersatz um 50% reduziert. Voraussetzung für den erhalt der Vergünstigung ist indes eine Investitionssumme von mindestens 150 Mio. RUB binnen drei Jahren. Gewinne aus dem Investitionsprojekt werden separat von den Gewinnen aus sonstigen Wirtschaftstätigkeiten veranschlagt; für letztere gilt der reguläre Steuersatz.

Gesetz: http://www.gov.kaliningrad.ru/index.php?idpage=585
Erläuterung des Gesetzes: http://www.bblaw.com/uploads/media/Neues_Statut_der_Sonderwirtschaftszone_Kaliningrad19.3.pdf

Administration des Kaliningrader Gebiets
Ul. Dm. Donskogo 1, RF-236 007 Kaliningrad
Tel.: 007 4112 / 59 90 00, Fax: 46 35 54
Internet: http://www.gov.kaliningrad.ru

Hilfestellung vor Ort bietet für Kaliningrad die:

Delegation der Deutschen Wirtschaft in der Russischen Föderation
Außenstelle Kaliningrad
Ul. Kutusowa 39, RF - 236010 Kaliningrad
Tel.: 007 4012 / 95 55 44, Fax: 95 42 36
E-Mail: service@kgd.hk24.biz, Internet: http://www.hkhamb-ahk-kaliningrad.com
Ansprechpartner: Dr. Stephan Stein (Leiter)

Die Region Magadan gilt noch bis Ende 2006 als Sonderwirtschaftszone.


Zollvergünstigungen

Bestehende Beschränkungen im Handelsverkehr können über die „Market Access Database" der EU recherchiert werden: http://mkaccdb.eu.int

Eine ausführliche Anleitung für Ein- und Ausfuhren bietet die Internetseite des Russland-Kompetenzzentrums Düsseldorf (Adresse siehe unter "Informationen in Deutschland"): http://www.duesseldorf.ihk.de/produktmarken/international/Auslandsmaerkte/Russland/Kompetenz/Bestimmungen.jsp

Russland arbeitet mit Blick auf einen WTO-Beitritt an der Harmonisierung seiner Zolltarife und der Vereinfachung der Zollabwicklung. Ein Abkommen mit der EU von 2004 legt die Maximalzollsätze fest (gewerbliche waren 7,6%, landwirtschaftliche Erzeugnisse 13%, Fischereierzeugnisse 11%). Auf Deutschland wendet Russland die Meistbegünstigungsklausel an.

Der neue russische Zollkodex trat am 1.1.2004 in Kraft. Er ermöglicht z.B. die freie Wahl der Abfertigungsstelle und des Zwischenlagers, reduziert die Abwicklungszeit auf drei Tage, ermöglicht eine Vorabdeklarierung und die Verarbeitung auf dem Zollgebiet. Er stellt auch eine Harmonisierung mit EU-Zollsätzen in ca. 70% der Positionen her.

Neuer Zollkodex (gültig ab 1.1.2004), Deutsch: Zollkodex
Dazu Kommentar, Deutsch: Komentar

Im März 2006 hat die russische Regierung die Zollsätze für rund 700 Arten importierter Ausrüstung auf null gesenkt (vorläufig befristet auf neun Monate). (Liste auf Anfrage)

Bislang erhalten Unternehmen, die in Russland Autos montieren, eine 15%ige Zollermäßigung. Diese Vergünstigung kann nach Unterzeichnung des WTO-Protokolls nicht mehr beantragt werden. Derzeit (August 2006) gilt sie noch.

Staatliches Russisches Zollkomitee
ul. Nowosawodskaja 11/5, RF-121087 Moskau
Tel.: 007 495 / 449 72 05, 449 83 83, Fax: 913 93 90, 449 73 00
Internet: http://www.customs.ru/en (dort u.a. Zolltarif)

Vertretung in Deutschland:

Föderaler Zolldienst
Godesberger Alle 88, 53175 Bonn
Tel.: 0228 / 81 92 380, Fax: 81 92 388,
E–Mail: russzollvertretung@t–on- line.de
Ansprechpartner: Alexander  Klepov und Anton Zhuravlev

Die unter "Steuervergünstigungen" genannten Sonderwirtschaftszonen Sankt Petersburg, Selenograd, Dubna/Moskau, Tomsk, Lipezk und Jelabuga (Tatarstan) sind Zollfreizonen für Werkstoffe und Ausrüstungen, die in den Zonen genutzt bzw. verarbeitet werden.

In der Sonderwirtschaftszone Kaliningrad gilt Zollfreiheit bei Warenimport und -export, wenn in lokaler Produktion bzw. Weiterverarbeitung eine zusätzliche Wertschöpfung von mind. 30% erreicht oder eine Veredlung vorgenommen wird (Überführung nach Russland sind von Vergünstigungen ausgenommen). Unter den Begriff der „Veredlung" fallen auch Montage, Reparatur, Verarbeitung/Verbrauch im Produktionsprozess, Herstellung von Gütern. Der Zollvorteil entfällt bei einer späteren Einfuhr in das übrige russische Gebiet.

Für Sacheinlagen in russische Produktionsbetriebe kann die Zollgebühr erlassen werden. Die beabsichtigte Einlagenerbringung ist per Gesellschaftssatzung nachzuweisen.


Förderprogramme des Investitionslands

Eine zentrale Förderpolitik nach europäischem Vorbild gibt es in Russland nicht. Wir haben daher an dieser Stelle stattdessen einzelne Initiativen rund um die Mittelstandsförderung aufgeführt und um Angaben zur Mittelstandsfinanzierung ergänzt.

- Mittelstandsförderung

Als Interessensvertretung speziell für kleinere russische Unternehmen versteht sich die Russian Association of Small and Medium Enterprises: http://www.rasme.ru

Mehrere Agenturen sind mit der praktischen Unterstützung von KMU beauftragt, darunter die in regionaler Trägerschaft agierende Russian Agency for Small and Medium Business Support (SMEDA): http://www.russianagency.ru/eng

Die Agentur hat ein Netzwerk regionaler Zentren und Organisationen für die Unterstützung von Unternehmen unter dem Namen SIORA aufgebaut (http://www.siora.ru ). Zur Palette ihrer Dienstleistungen gehören Unterstützung bei der Unternehmensgründung, Geschäftspartnervermittlung und Partnerprüfung, aber keine finanzielle Förderung.

Im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums finanziert die KfW ein Fortbildungsprogramm für junge russische Führungskräfte, das deren Aufenthalt in deutschen Betrieben ermöglicht. Es ist bis Ende 2007 verlängert worden und trägt den klangvollen Namen "Präsidentenprogramm für russische Manager".

Infos: http://www.inwent.org/kontaktboerse/download/portraitinwent2004.pdf

- Mittelstandsfinanzierung

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) ist auf mehreren Wegen in Russland aktiv und will dieses Engagement auf rund die Hälfte ihrer Tätigkeit ausweiten. Sie gibt z.B. eigene Kredite aus für Vorhaben, die über fünf Mio. EUR liegen.

Für kleinere und mittlere Kreditvolumina wenden sich interessierte Unternehmen an eine EBRD-Partnerbank vor Ort: http://www.ebrd.org/apply/small/loan/index.htm

Ein ähnliches Prinzip gibt es auch für Beteiligungskapital: http://www.ebrd.org/apply/small/equity/index.htm

Ein Instrument, das speziell Investitionen von KMU fördert, ist der Russia Small Business Fund. Er wird von der EBRD unterstützt und finanziert Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern. Der Kredit läuft maximal drei Jahre und beläuft sich auf höchstens 10.000 USD. Die Antragstellung läuft über lokale Partnerbanken.

Infos und Adressen unter: http://www.microcredit.ru/content/forenterpreneurs

Das „Trade Facilitation Programme" (Programm für Handelserleichterungen) der EBRD gilt in Osteuropa und den GUS-Staaten, also auch in Russland. In seinem Rahmen garantiert die EBRD die Zahlung von Akkreditiven u.ä., die von den teilnehmenden Banken ausgestellt werden. Laufzeiten und Beträge richten sich nach dem jeweils aktuellen Länder- und Kreditnehmerrisiko und der Höhe der Kreditlinien, die die EBRD den eröffnenden Banken eingeräumt hat. Importeure erhalten so Zugang zu Importfinanzierung, wogegen der Exporteur eine gesicherte Zahlung erhält. Zu den bestätigenden Banken gehören auch verschiedene deutsche Landesbanken.
Siehe: http://www.ebrd.com/apply/trade/index.htm

Mit Unterstützung der KfW, DEG und EBRD ist in den vergangenen Jahren auch eine Bank für mittelständische Kredite in Moskau eingerichtet worden, die jedoch nicht als Förderbank, sondern auf rein privatwirtschaftlicher Ebene arbeitet. Sie ist stark auf den russischen kleinen Mittelstand ausgerichtet, arbeitet aber auch mit deutschen Investoren. Die Kreditvolumina für Handels- und Projektfinanzierungen gehen bis 500.000 EUR, die Laufzeiten betragen bis zu fünf Jahren (bei Rubelkrediten bis zu drei Jahren).

Bank Kreditovanie Malovo Bisnessa (KMB)
(Small Business Credit Bank)
Neopolimofski pereulok 15/7, 1st. floor, RF-119121 Moskau
Tel.: 007 495 / 967 67 07, Fax: 967 30 62
Ansprechpartner: Herr Reiner Müller-Hanke (CEO)
E-Mail: info@kmb.ru, Internet: http://www.kmb.ru

Die Weltbanktochter IFC hat 2006 ein Programm zur Finanzierung von Vorhaben russischer Unternehmen eingerichtet, die in Projekte zur Energieeffizienzsteigerung investieren. Der Zugang erfolgt über die IFC oder russische Empfängerbanken; angeboten werden günstige Kredite. Der Freistaat Sachsen hat für die Teilnahme an diesem Programm einen eigenen Treuhandfonds eingerichtet. Darüber ist die Programmteilnahme möglich für sächsische Firmen sowie für weitere deutsche Unternehmen, die eine enge Verbindung zu sächsischen Firmen nachweisen können.

International Finance Corporation IFC
Büro Moskau
Programminformation: http://www.ifc.org/russia/energyefficiency.
Ansprechpartner: Miles Stump, Tatia Lozansky
E-Mails: mstump@ifc.org, tlozansky@ifc.org.

Wirtschaftsförderung Sachsen
Ansprechpartner: Dr. Frank Hagen
Tel. 0351/2138-170
E-Mail: frank.hagen@wfs.saxony.de

- Regionalentwicklung

Einzelne Regionen bieten besondere Investitionsbedingungen. Über die tatsächlichen Bedingungen für einen Investor entscheidet jedoch in der Praxis sein Kontakt mit der regionalen Administration. Die Regionen haben z.B. das Recht, die Körperschaftsteuer um bis zu 4% zu senken.

Einzelne Regionen sind als „Sonderwirtschafszonen" deklariert worden. Siehe dazu die Abschnitte „Steuervergünstigungen" und „Zollvergünstigungen".


Förderagentur für Auslandsinvestitionen

In Mittelosteuropa sorgen staatliche Agenturen für eine umfangreiche und i.d.R. kostenlose Begleitung von Investitionsprojekten; sie sind häufig auch für die Gewährung von Investitionsanreizen zuständig. Eine Entsprechung dazu gibt es in Russland noch nicht.

Deutsche Investoren wenden sich üblicherweise an die Vertretung der deutschen Wirtschaft in Moskau und/oder an die Regionaladministration am Investitionsstandort (dortige Außenwirtschaftsabteilung), wenn Sie Fragen zum Standort Russland haben.


Weitere Ansprechpartner im Investitionsland

Handels- und Industriekammer der Russischen Föderation
6, Ul. Ilynka, RF-10 90 12 Moskau
Tel.: 007 495 / 929 00 09, Fax: 929 03 60
Internet: http://eng.tpprf.ru
Organisations-Schema: http://eng.tpprf.ru/ru/main/organization/chart
(z.B. Abteilung zur Akkreditierung ausländischer Unternehmen)

Business Information And Consultation Center der russischen IHK:
5/2, Ul. Ilynka, RF-10 90 12 Moskau
Tel.: 007 495 / 929 03 87, Fax: 929 02 70
E-mail: infocentrum@tpprf.ru

Die russischen Handelskammern in den Regionen: http://eng.tpprf.ru/ru/main/chambers


Vertretung der Deutschen Wirtschaft

Delegation der deutschen Wirtschaft in der Russischen Föderation
(Predstawitelstwo nemezkoi ekonomiki w Rossiskoi Federazii), sowie
Verband der Deutschen Wirtschaft in der Russischen Föderation
Kasatschi per. 7, RF-109017 Moskau
Tel.: 007 495 / 234 49 50, Fax: 234 49 51
Delegierter: Michael Harms
Vorstandsvorsitzender des Verbandes: Jörg Hetsch
Delegation: E-Mail: ahk@dihk.ru, Internet: http://www.dihk.ru
Verband: E-Mail: buero@vdw.ru, Internet: http://www.vdw.ru

Außenstellen der Delegation in St. Petersburg, Nowosibirsk und Kaliningrad: http://www.ahk.de/bueros/r/russland/index.php

Informationszentrum der deutschen Wirtschaft (an o.g. Moskauer Adresse)
OOO " Zentr informazii nemezkoi ekonomiki"
Tel.: 007 495 / 234 49 50, Fax: 234 49 51
Leiter: Dr. Alexander Spaak (Leiter)
E-Mail: spaak@izdw.ru, Internet: http://www.izdw.ru

Das Informationsbüro bietet Leistungen wie Personalsuche, Hilfe bei der Unternehmensgründung, Verhandlungsunterstützung, Geschäftspartnersuche etc.


Informationen in Deutschland

Botschaft der Russischen Föderation
Unter den Linden 63-65, 10117 Berlin
Tel. 030 / 229 11 10, 229 11 29, Fax: 229 93 97
E-Mail: info@russische-botschaft.de, Internet: http://www.russische-botschaft.de

Handels- und Wirtschaftsbüro bei der Russischen Botschaft
Unter den Linden 5-61, 10117 Berlin
Tel. 030 / 234 30 12, Fax: 229 03 90
E-Mail: rfhwb@rfhwb.de, Internet: http://www.rfhwb.de

Repräsentanz der Handels- und Industriekammer der Russischen Föderation
Leipziger Str. 63, 10117 Berlin
Tel.: 030 / 204 42 02, Fax: 204 502 01
E-Mail: hik@russia.de, Internet: http://www.russia.de
Ansprechpartner: Herr Dr. Sergej Nikitin (Leiter) (deutschsprachig)

Russland-Kompetenzzentrum
bei der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf
Leiterin: Frau Naira Kreher
Tel.: 0211 / 35 57 300, Fax: 35 57 378
E-Mail: rkd@duesseldorf.ihk.de


Weiterführende Quellen für Handel und Investitionen

Kurzer allgemeiner Einblick mit einer Reihe von Links zu Anlaufstellen in Deutschland und im Investitionsland; Deutsch; erstellt vor allem durch Mithilfe des Auswärtigen Amtes, der Auslandshandelskammern und der Bundesagentur für Außenwirtschaft BfAI. (Ständig aktualisiert)
http://www.ixpos.de (-> Länder und Branchen)

"Country Commercial Guide"; Darstellung der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung, der Handelsvorschriften und des Investitionsklimas (ausführliche Darstellung der Rechtsgrundlagen); Englisch; erstellt vom US-Handelsministerium; wird alle 1 - 2 Jahre aktualisiert. http://www.buyusainfo.net/docs/x_7016339.pdf

Leitfaden für Exporte, von der österreichischen Außenwirtschaftsberatung (Deutsch, Februar 2006, 80 Seiten: http://www.auwi-bayern.de/awp/base/inhalte/Anhaenge/Exportbericht_Russland.pdf

Kurzinfo, v.a. zu Steuern (3 Seiten, Englisch, Juni 2006): http://www.deloittecountryguides.com/report_dl.asp?mode=pdf&issue_id=200473005

Jahresbericht des Verbandes der Deutschen Wirtschaft in der Russischen Förderation, zuletzt für das Jahr 2004 (Deutsch): Jahresbericht

Informationsportal der US-Regierung speziell für US-Investoren in den GUS-Staaten mit tagesaktuellen Neuigkeiten, ausführlichen Länderportalen, Branchenreports und vielen Hintergrundinformationen; Englisch: http://www.bisnis.doc.gov/bisnis

Merkblätter der AHk zu einer Vielzahl von Aspekten der Geschäftstätigkeit: http://www.russland.ahk.de/index.php?id=publikationen

Angaben über das Rechtssystem und Darstellung der aktuellen Entwicklung in der Gesetzgebung anhand von Dokumentenlisten, mit Suchfunktion („Quick Search"); Englisch. http://www.tax.eycis.com

Vielzahl von Branchenberichten, jedoch nur in Russisch. Quelle: Russia Business Consult (Empfehlung der AHK): http://research.rbc.ru

Geschäftsklima-Index deutscher Unternehmen, jährlich erhoben durch den Verband der Deutschen Wirtschaft: IGUR2005

Einschätzung des Foreign Investment Advisory Council zum russischen Wirtschaftsumfeld. Der FIAC tagt etwa halbjährlich. Jüngste Verlautbarung siehe http://www.fiac.ru (-> Communiqué)
Quelle: Sparkassen-Finanzgruppe