Zusätzliche Leistung – die mehrfachen ArbeitsvisaGemäß Abkommen zwischen der Russischen Föderation und der Europäischen Union über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation vom 25.05.2006, bietet die Handels- und Industriekammer der Russischen Föderation deutschen Unternehmen mit Vertretungen oder Filialen in Russland die Möglichkeit, für die deutschen Mitarbeiter sowie deren Familienangehörigen (Ehegatte, Kinder bis 18 Jahre) die mehrfachen Arbeitsvisa mit einer Gültigkeitsdauer bis zu 2 Jahren in einem vereinfachten Verfahren zu erhalten.Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum für 2 Jahre (730 Tage):
Der Antragsteller besitzt eine offizielle Arbeitserlaubnis für Russland und einen in Russland ausgestellten Betriebsausweis.Zusätzliche Unterlagen (außer Reisepass, Visumantrag, Verpflichtungserklärung und Krankenversicherungsnachweis)Für russische Unternehmen, in denen deutsche Bürger tätig sind:
- Kurze Übersicht über die Tätigkeit des Unternehmens
- Kopie des Registrierungszeugnisses für eine juristische Person
- Kopie der Erfassung bei der Steuerbehörde
- Original und Kopie der offiziellen Arbeitserlaubnis für Russland
(Betriebsausweis).
- Nachweis, dass der Antragsteller nicht HIV infiziert ist.
Für Vertretungen deutscher Firmen und Organisationen, die ihre Eröffnungs- und Tätigkeitszeugnisse durch die IHK der RF erhalten haben, wird kein Original, sondern nur die Kopie des Betriebsausweises benötigt.
Für Vertretungen deutscher Firmen und Organisationen, die ihre Eröffnungs- und Tätigkeitszeugnisse durch andere bevollmächtigte Behörden erhalten haben, werden die Kopien des Eröffnungszeugnisses und der Erfassung bei der Steuerbehörde benötigt.